Förderung Sportstättenbau

Ob Kommunen oder Sportvereine als Bauherren auftreten – das Geld ist immer knapp. Über den Erfolg bei Umbauten bestehender Sportanlagen oder auch Neubauten von Sportplätzen entscheidet die Anwerbung von Fördermitteln und Spenden. Mögliche Fördergeber wechseln gelegentlich und je nach dem, ob man als Kommune, Sportverein oder im Verbund dieser möglichen Bauherren vorgeht, erschließt sich ein unterschiedliches Spektrum möglicher Drittmittel. Es bestehen mehrere Anlaufstellen, die zur Finanzierung in Anspruch genommen werden können.

Kommunale Mittel (Gemeinde und Landkreis)

Städte und Gemeinden haben ein Interesse daran, ihren Einwohnern angemessene Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Im gegenwärtig zu beobachtenden gesellschaftlichen Wandel stehen alle Beteiligten in der Pflicht, das Angebot an Sportstätten der Nachfrage anzupassen. Während die kommerziellen Sportanbieter sehr flexibel agieren, ist es für die Sportvereine oft schwer, sich bei Politik und Verwaltung für ihre Anliegen Gehör zu verschaffen. Zunächst ist besonderes Augenmerk auf die kommunalen Politiker zu werfen.

Politiker haben ein großes Interesse daran, ihre Partei und Person in der Öffentlichkeit darzustellen. Besonders in Zeiten knapper Kassen ist es für sie möglich, sich über den Bau oder Umbau von Sportanlagen zu profilieren. Laden Sie Politiker in ihren Verein ein. Berichten Sie darüber in ihrer Vereinszeitschrift. Laden Sie die Presse hinzu. Tun Sie dies mit Politikern der entscheidenden Parteien, wie auch mit der Opposition. Bieten Sie den Politikern eine Bühne und machen Sie es Ihnen leicht etwas zu bewegen. Bereiten Sie Unterlagen vor, aus denen das Problem und die Lösung schnell erkennbar sind. Stellen Sie die öffentliche Wirkung des Sportstättenbaus in den Vordergrund und verknüpfen dies mit dem politischen Gelingen.

Frühzeitig sollten auch grundlegende Fragen geklärt werden:

  • Wird der Immissionsschutz, insbesondere der Lärmschutz eingehalten?
  • Genügen die vorhandenen Stellplätze der Anlage?
  • Sind ökologische Belange beeinträchtigt?
  • Entspricht der Neubau / Umbau dem Baurecht?

Wer hier von Beginn an sicher agiert hat erheblich größere Chancen das Projekt auch umzusetzen, da ein vorschnelles „Nein“ von Behörden nur ungern zurückgenommen wird. Gerne stehen wir Ihnen hier beratend zur Seite.

Sportfördermittel des Landes

Landessportbund(LSB) / Kreissportbund(KSB)

Die „LSB-Mittel“ werden entsprechend der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus beim jeweiligen Landessportbund reguliert. Es ist zu unterscheiden zwischen Förderung der Projektierung und Vorplanung sowie dem eigentlichen Bauprojekt. Die Vorplanung wird in einigen Bundesländern stark gefördert, so kann in Niedersachsen eine 80%ige Unterstützung beantragt werden. Mehr Informationen dazu hier: Landessportbund Niedersachsen. Diese Mittel decken bis zu 35% des Investitionsvolumens (Neubau), maximal jedoch 100.000€. Für Sportvereine ist der zuständige Kreissportbund die Antragsstelle. Der LSB fragt folgende Unterlagen an:

  • Antrag
  • Finanzierungsplan
  • Baubeschreibung und Bedarfserläuterung
  • Nachweis der Eigentumsrechte bzw. Nutzungsrechte
  • Baugenehmigung, ersatzweise Bauvoranfrage
  • spezifizierte Kostenzusammenstellung nach DIN 276
  • Nachweis der Teilnahme an einer Qualifixmaßnahme oder einer adäquaten Veranstaltung des zuständigen Sportbundes höchstens 12 Monate vor Antragsstellung
  • Protokoll zum Beratungsgespräch durch den zuständigen Sportbund
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • „Zukunfts-Check“
  • Auszug aus dem abgestimmten Maßnahmeplan zur Sport(raum)entwicklung
  • wenn vom Maßnahmeplan abgewichen wird bzw. keiner vorliegt, mindestens eine positive Stellungnahme des zuständigen Sportbundes

Der zuständige Kreissportbund hat ein jährliches Budget, über welches er verfügen kann. Sind mehr Gelder beantragt als vorhanden, so kann die Förderung die 35% Marge unterschreiten. Frühzeitige Gespräche sind sehr sinnvoll, um in den nächsten Jahresetat aufgenommen zu werden.

Bundesmittel

Mit den Programmen „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ und „Soziale Integration im Quartier“ sind hohe Fördersummen in Aussicht gestellt. Das Antragsverfahren ist lang, die Antragstellung erfordert durchdacht erstellte Unterlagen. Wie haben diese bereits mehrfach erarbeitet und auch Projekte mit diesen Fördermitteln realisiert. Für das gesamte Planungs-, Ausschreibungs-, Bau- und Abrechnungsverfahren werden hohe Anforderungen definiert. Der Mehraufwand „in Papier“ macht sich für das Projekt aber bezahlt: 50% – 90% Förderung bei Bausummen ab 1,5Mio € sind möglich. Allerdings hat dieses Programm die Nachfrage im Segment Sportstättenbau sprunghaft ansteigen lassen, die bestehenden Fachbetriebe sind kaum in der Lage, die Aufträge zeitnah abzuarbeiten. Dies hat zu einem sprunghaften Anstieg der Preise in 2019 und 2020 geführt.

EU-Förderung, „EU-Subventionen“

Die Förderperiode 2021 + ist noch nicht veröffentlicht. Es ist nicht zu erwarten, dass sportstättenspezifische Programme aufgelegt werden. Dennoch ist die Förderung von Einzelprojekten möglich, sofern sie mit den Zielen von Strukturfonds oder Regionalentwicklungsprogrammen („EFRE“, „ELER“ und „ETZ“ bzw. „INTERREG“) übereinstimmen. Während viele EU-Länder hier für den Sportstättenbau sehr konstruktiv mit dem Regelwerk agieren, dominiert in Deutschland eine konservative Auslegung, häufig zum Nachteil für den Sportstättenbau.

Um als Sportverein EU-Mittel zu akquirieren, ist eine intensive Zusammenarbeit mit Kommune und Landessportbund notwendig, die Antragstellung ist nur möglich, wenn das Projekt in der Kommune von Politik und Verwaltung Unterstützung erfährt und ebenfalls auf Landesebene die Nutzung von Struktur-/Regionalentwicklungsfonds für Sportstättenbau gewünscht ist. Für Kommunen bedeutet dies: bestehende EU-Förderprogramme können durchaus genutzt werden, um Sportstätten, die den Zielen der Förderprogramme entsprechen, zu unterstützten. Dies beinhaltet jedoch eine komplexe Antragstellung und frühzeitige Kommunikation mit übergeordneten Bewilligungsbehörden. Für Sportvereine ist nur der folgende Schluss möglich: sofern nicht von kommunaler Ebene aus der Vorschlag gemacht wird, lohnt es sich in der Regel nicht, auf eine EU-Förderung hin zu arbeiten.

Förderung durch Schulprogramme

Wird auf der Sportanlage auch Schulsport durchgeführt? Für Schulsportanlagen gibt es weitere Förderprogramme, die zwar oft umkämpft sind, jedoch auch immer wieder aufgelegt werden. Es lohnt sich, nach Fördermöglichkeiten und Zuschüssen für Schulsportanlagen zu suchen. Hier sind unter anderem auch die Landessportverbände zuständig.

Eigenleistungen

Praktisch jede Baumaßnahme bietet die Möglichkeit der Eigenleistungen. Der Ausbau der Torhülsen, Abbruch alter Barrieren, aber auch Feinplanum von Wällen bis hin zu Hilfstätigkeiten bei den Profis – es gibt zahlreiche Möglichkeiten für die Vereinsmitglieder, zum Gelingen der neuen Anlage beizutragen. Mit einem für den Einzelnen überschaubaren Arbeitsaufwand wird für den Verein Großes geleistet. Gemäß den 2014er Richtlinien für die Förderung von Sportstätten wird dieser Einsatz zwar begrüßt, jedoch nicht mehr bezuschusst.

Sponsoren

Selbst für Bundesligamannschaften ist die Suche nach geeigneten Sponsoren nicht immer einfach. Aber Sponsoring muss nicht immer an Erfolg in hohen Spielklassen gebunden sein. Auch lokal erfolgreiche Mannschaften können interessante Beträge einwerben. Gibt es in ihrem Umkreis umstrittene Baumaßnahmen, deren Betreiber eine Imagekampagne betreiben? Auch große Unternehmen mit umstrittenen Projekten können für einen Zuschuss gut sein. Sprechen sie diese gezielt an und werben sie mit der nachhaltigen Öffentlichkeitswirkung der Sportstätten.

Kredite

Die KfW Förderbank vergibt zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Vereine mit dem Programm „Sozial investieren“. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank des gemeinnützigen Vereins. Diese muss für das KfW-Darlehen die Haftung übernehmen. Im Rahmen des risikogerechten Zinssystems bewertet die Hausbank die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) sowie die Tragfähigkeit des Vorhabens und die Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Sicherheiten. Im Ergebnis dieser Bewertung gelangt die Hausbank zu einer von sieben von der KfW vorgegebenen Preisklassen und ermittelt gleichzeitig einen kundenindividuellen (Angebots-)Zinssatz. Dabei gilt: Der Zinssatz, den die Hausbank ihrem Kunden anbietet, darf die von der KfW festgelegte Preisobergrenze der ermittelten Preisklasse nicht übersteigen. Grundsätzlich haben Sportvereine in Verhandlungen mit Banken gute Voraussetzungen, da die Kreditausfallquote von Sportvereinen sehr niedrig liegt und allein über den Grundstückswert in der Regel eine Sicherheit vorliegt, welche die Investition abdeckt. Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse im Sportstättenbau

Typische Finanzierung

Als Beispiel wird der Umbau einer Tennenfläche zu einem Kunstrasenplatz herangezogen. Inklusive der Arbeiten im Umfeld ergibt sich ein Investitionsvolumen von 600.000€. Dieses verteilt sich auf:

Titelblatt Sportraumentwicklungsplanung
  • 120.000€ durch die Gemeinde
  • 120.000€ durch den Landkreis
  • 90.000€ durch den Kreissportbund / Toto- & Lotto (maximal 35%)
  • 15.000€ durch Eigenleistungen
  • 90.000€ durch Vereinskapital
  • 90.000€ durch Kreditaufnahme
  • 75.000€ durch Sponsoren

Unsere Leistung

Planskizze für Machbarkeitstudie
  • Erstellung einer Vorplanung zur Beantragung von Fördermitteln
  • Erstellung einer Kostenschätzung oder -berechung gemäß DIN 276
  • Aufstellung möglicher Eigenleistungen
  • Begleitung der Finanzierungsplanung
  • Formulierung der sportfachlichen Begründung der Maßnahme
  • Erarbeitung von Bauvoranfrage / Bauantrag

Fördermittel Sportstättenbau: Stand 08/2020

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