Der Baumwert allgemein und nach Methode Koch
Die Wertbestimmung von Gehölzen ist nur im engen Zusammenhang mit deren Funktion möglich. Während in der Forstwirtschaft der Wert eines Baumes über Holzqualität und schlagbare Festmeter errechnet wird, stellt sich die Gehölzwertermittlung für das „Schutz und Gestaltungsgrün“ ungleich komplizierter dar: unmittelbar nach der Pflanzung werden der Einkaufspreis des Baumes, Frachtkosten, sowie die Kosten für die Pflanzung berechnet. Innerhalb der ersten 2 Jahre addiert sich zu diesem Wert die Leistung für die Anwuchspflege. Ist diese Phase abgeschlossen, so kommt es zum Zeitraum der „Herstellungspflege“. Der Baum wächst vom Jungbaum heran zu einer Pflanze, die ihre Funktion als Schutz- und Gestaltungsgrün voll erfüllt. Je nach Baumart und Standort ist nach 8 bis 18 Jahren der maximale Wert des Baumes erreicht, da er seine Funktion voll erfüllt und eine lange Lebenserwartung hat. Mit zunehmendem Alter benötigt der Baum mehr Pflege. Kontrolle auf Schäden durch Beschädigung, Krankheiten und Parasiten sind zunächst kaum nötig, häufen sich aber mit der Zunahme des Alters. Der Wert des Baumes sinkt zunächst langsam, beschleunigt sich mit dem Erreichen der Altersphase aber zunehmend.
Für die Bestimmung des Baumwerts gibt es diverse Rechenverfahren. Das derzeit gängigste Rechenmodell ist die so genannten „Methode Koch“. Bei diesem Verfahren werden die oben genannten Kriterien miteinander verrechnet. Die Bestimmung der Variablen erfordert gute Kenntnisse bei der Bewertung von Gehölzen und Erfahrung im Umgang mit Pflanzung und Pflege.
Die Schadensermittlung
Es gibt viele mögliche Ursachen für die Schädigung von Bäumen und Sträuchern. In der Praxis sind dabei Verkehrsunfälle sowie die versehentliche oder absichtliche Beschädigung häufig anzutreffen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Eigentümer der Pflanze grundsätzlich das Recht auf Entschädigung. Die Höhe des Schadens wird nach der Methode Koch in mehreren Rechenschritten ermittelt: Kosten für die Erstversorgung der Pflanze. Hierunter fallen Maßnahmen der Verkehrssicherung sowie die erste Wundbehandlung. Je nach Art der Verletzung ergeben sich nun 3 Möglichkeiten:
- Totalschaden: die Kosten für die Beseitigung der Baumreste werden addiert.
- Vorrübergehender Teilschaden: der Baum ist in der Lage, die entstandene Verletzung auszuwachsen und erfüllt später seine volle Funktion. Dieser Fall ist sehr selten, da Bäume keine Wundheilung vornehmen. Gehölze schotten die verwundete Stelle ab und überwallen diese mit dem dafür spezialisierten „Kallusgewebe“. Handelt es sich nicht um einen Jungbaum, so ist regelmäßig davon auszugehen, dass über die Verwundung Pilze und Parasiten in den Baum eindringen. Neben dem Funktionsverlust des Baumes werden auch Maßnahmen zur Wundbehandlung addiert.
- verbleibender Teilschaden mit Verkürzung der Reststandzeit: für diesen Fall wird zusätzlich zu den vorhergehend genannten Faktoren die Verkürzung der Lebensdauer hinzugerechnet.
Gehölzwertermittlung erfordert Wissen und Erfahrung. Nur die stetige Fortbildung ermöglicht es, gerichtsfeste Wertermittlungen zu erstellen. Gerne werden wir auch für Sie tätig und bestimmen den Wert ihrer Pflanzen.
Im Schadensfall
Wurde Ihr Baum beschädigt? Wir ermitteln den entstandenen Schaden objektiv. Übrigens gibt es Fälle, in denen die Methode Koch nicht zur Anwendung kommt, wie zum Beispiel die Wertermittlung in Baumschulen. Auch mit alternativen Rechenverfahren haben wir Erfahrung und wenden diese korrekt an. Wir arbeiten regelmäßig für Kreisstraßenmeistereien, Versicherungen, Kommunen und private Auftraggeber.