Baumgutachten

Die Erstellung von Baumgutachten erfordert gleichermaßen Wissen wie Erfahrung. Nur das Verständnis wie ein Baum „funktioniert“ – gepaart mit der ständigen Beobachtung – ermöglicht es, zuverlässige Aussagen über Standsicherheit, Krankheiten und Verletzungen zu treffen. Mit der regelmäßigen Teilnahme an Seminaren sichern wir unser hohes Know How in diesem Bereich.

Dabei stellt die visuelle Beurteilung von Bäumen unser Hauptwerkzeug dar. Es gibt nur wenige Baum-Probleme, die nach außen hin unsichtbar bleiben. Die Bäume teilen mit ihrer Körpersprache sehr genau mit, wie es ihnen geht und welche Schwierigkeiten sie haben. Dennoch gibt es Fälle, in denen diese Methode an ihre Grenzen stößt. Unter Berücksichtigung aller gängigen Technologien stellt dabei das Ziehen von „Kernbohrungen“ eine effektve Methode dar, den äußerlich nicht zu bemessenden Schaden von Bäumen festzustellen. 

Seit fast 40 Jahren hat das Planungsbüro G. & L. Hoppe in einer Vielzahl von Baumgutachten für Gerichte, Kommunen, Privatpersonen und Versicherungen Baumbeurteilungen erstellt.

Baumgutachten: wann und wie?

Es gibt eine Vielzahl von Gründen für die Beurteilung von Bäumen:

  • Baumgutachten können vielfältige Ziele haben:
    • Kontrolle der Standsicherheit
    • Feststellung von Mangelsymptomen
    • Erkennung von Krankheiten
    • Überprüfung auf Pilze und Parasiten
    • Beratung lebenverlängernder Maßnahmen
    • Wertermittlung / Gehölzwertermittlung
    • Schadensermittlung bei Beschädigung von Bäumen durch Dritte
  • Das „Abschneiderecht“ beschreibt das Recht des Grundstückseigentümers, gemäß § 910 Abs. 1 BGB vom Nachbargrundstück herüberragende Zweige und eindringende Wurzeln abzuschneiden. Das Abschneiderecht besteht nach § 910 Abs. 2 BGB nur, wenn die Nutzung des Nachbargrundstücks durch Überhang und Wurzeln beeinträchtigt wird. Ob hier eine „wesentliche“ Beeinträchtigung vorliegen muss, oder in wie weit mehrjährige Duldung durch den Nachbarn ein Gewohnheitsrecht geschaffen hat sind häufige Fragen, die als Einzelfallentscheidung abgewogen werden müssen. Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Ein Gutachten kann oft zur Klärung der Situation beitragen.
  • Baumfällungen: Bäume genießen vielfältigen Schutz: Fällverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz, Festsetzungen in Bebauungsplänen, Erhaltungsgebote aus Gründen der Eingriffsregelung, Naturdenkmaleintragungen und nicht zuletzt Schutz über eine gemeindliche Baumschutzsatzung müssen vor einer Fällung geprüft werden. Trifft auch nur einer der Schutzgründe zu, so kann aus einer vermeintlich einfachen Fällung ein komplizierter Genehmigungsakt werden. Wir beraten und stehen zur Seite wenn es gilt, eine Baumfällung durchzusetzen (so Leid uns das auch manchmal tut).
  • Baumkontrolle: Baumeigentümer müssen ihre Bäume daraufhin kontrollieren, ob Schäden und Umstände erkennbar sind, von denen Gefahren ausgehen könnten. Die Art der Kontrolle und die zeitlichen Abstände sind u. a. abhängig von Standort, Art, Alter und Gesundheitszustand der Bäume. Die Regelkontrolle ist die „fachlich fundierte Inaugenscheinnahme“ vom Boden aus. Weitergehende fachliche Untersuchungen sind bei Erkennen verdächtiger Umstände erforderlich. Sollten Sie einen offensichtlich alten, kranken oder beschädigten Baum haben, der möglicherweise Äste abwirft oder gar komplett kippt, so geraten Sie bei der Entstehung von Folgeschäden möglicherweise in die Haftung. Ein Gutachten hilft Ihnen, das Risiko einzuschätzen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit herzustellen.

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